1) Wer kann die Förderung beantragen ?
Jeder Arzt in Ausbildung zum Facharzt für Radioonkologie, jeder Physiker in Ausbildung zum Medizinphysiker und jeder Strahlenbiologe in nicht-leitender Funktion. Bei Ärzten und Physikern besteht die Förderungsmöglichkeit bis 2 Jahre nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung bzw. Akkreditierung. Im Allgemeinen ist die ÖGRO-Mitgliedschaft Voraussetzung zur Beantragung der Förderung.
2) Wie oft kann die Unterstützung beantragt werden ?
Insgesamt dreimal.
3) Welche Fortbildungen werden gefördert ?
4) In welcher Höhe wird gefördert ?
5) Welche Voraussetzungen für die Ausbezahlung müssen erfüllt sein ?
Ein Antrag kann erst nach absolvierter Veranstaltung an das ÖGRO-Sekretariat gestellt werden - mit Befürwortungsschreiben des jeweiligen Institutsvorstandes. In der folgenden ÖGRO-Vorstandssitzung wird nach Bestätigung des Erhalts der Beschluss für die Auszahlung gefasst.